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   VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18   

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https://dejure.org/2018,3462
VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18 (https://dejure.org/2018,3462)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.02.2018 - 8 B 23/18 (https://dejure.org/2018,3462)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 8 B 23/18 (https://dejure.org/2018,3462)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gießen, 20.12.2017 - 8 L 9187/17

    Stadt Wetzlar muss NPD die Nutzung der Stadthalle erlauben

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. Dezember 2017 - 8 L 9187/17.GI - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. Dezember 2017 - 8 L 9187/17.GI - ist unbegründet.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
    Daran hat sich weder durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (- 2 BvB 1/13 - juris) noch durch die inzwischen erfolgte Änderung des Art. 21 GG etwas geändert.
  • VGH Hessen, 05.04.2017 - 8 C 459/17

    Ausschluss von Fraktionszuwendungen für Büdinger NPD-Fraktion ist unwirksam

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
    a) Der Einwand, das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung insoweit nicht näher begründet, sondern auf die Entscheidung des Senats vom 5. April 2017 (8 C 459/17.N) Bezug genommen, die dort in Bezug genommenen Zitatstellen seien jedoch nicht geeignet, diese Auffassung zu begründen, greift nicht durch.
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
    Da die Parteien verfassungsrechtlich relevante Integrationsfaktoren sind, schließt das Grundgesetz die Möglichkeit aus, dass eine Partei dem Zugriff der Exekutive oder des Gesetzgebers ausgesetzt wird (BVerfG, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - Rdnr. 29f.).
  • VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22

    Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung;

    Das Diskriminierungsverbot tritt erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.2.2018 - 8 B 23/18 -, juris Rn. 4, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 459/17.N, 8 B 458/17.N -, juris Rn. 38 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347, 2348).
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