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VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
NPD kann Stadthalle in Wetzlar nutzen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Gießen, 20.12.2017 - 8 L 9187/17
Stadt Wetzlar muss NPD die Nutzung der Stadthalle erlauben
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. Dezember 2017 - 8 L 9187/17.GI - wird zurückgewiesen.Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. Dezember 2017 - 8 L 9187/17.GI - ist unbegründet.
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
Daran hat sich weder durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (- 2 BvB 1/13 - juris) noch durch die inzwischen erfolgte Änderung des Art. 21 GG etwas geändert. - VGH Hessen, 05.04.2017 - 8 C 459/17
Ausschluss von Fraktionszuwendungen für Büdinger NPD-Fraktion ist unwirksam
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
a) Der Einwand, das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung insoweit nicht näher begründet, sondern auf die Entscheidung des Senats vom 5. April 2017 (8 C 459/17.N) Bezug genommen, die dort in Bezug genommenen Zitatstellen seien jedoch nicht geeignet, diese Auffassung zu begründen, greift nicht durch. - BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
Da die Parteien verfassungsrechtlich relevante Integrationsfaktoren sind, schließt das Grundgesetz die Möglichkeit aus, dass eine Partei dem Zugriff der Exekutive oder des Gesetzgebers ausgesetzt wird (BVerfG, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - Rdnr. 29f.).
- VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22
Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung; …
Das Diskriminierungsverbot tritt erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.2.2018 - 8 B 23/18 -, juris Rn. 4, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 459/17.N, 8 B 458/17.N -, juris Rn. 38 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347, 2348).